Elternvertreter

Ein herzliches Willkommen allen Eltern am GBG!

Auf dieser Seite möchten wir, die Vorsitzenden der Schulpflegschaft, Ihnen einen kurzen Überblick über die Mitwirkungsmöglichkeiten der Elternschaft am Schulleben und die Strukturen der Schulgremien geben. Des Weiteren wollen wir Sie auf diesen Seiten auch darüber informieren, wer in welchem Gremium Sie im Schuljahr 2022/2023 vertritt. Ergänzende Informationen kann man auch über die Internetseiten zur Mitwirkung und durch die Informationsbroschüre für Eltern des Schulministeriums erhalten.

Wenn wir Eltern/Erziehungsberechtigte bereit sind, uns im Schulleben des GBG einzubringen, so gibt es hierfür bis zur Volljährigkeit unserer Kinder einige Möglichkeiten/Gelegenheiten. Da die volljährigen Schülerinnen und volljährigen Schüler sich laut § 123 (2) SchulG selbst vertreten und die durch das Schulgesetz geregelten Rechte und Pflichten der Eltern/Erziehungsberechtigten somit selbst wahrnehmen, sind hier und im Nachfolgenden daher mit Eltern/Erziehungsberechtigten stets die Eltern/Erziehungsberechtigten von minderjährigen Kindern gemeint.

Unter den uns Erziehungsberechtigten sich bietenden Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es zum einen die sicherlich auch schon aus der Grundschule bekannten Schulgremien.

Diese sind im Einzelnen (für eine detailierte Beschreibung der Zusammensetzung, Aufgaben und gewählten Vertreterinnen und Vertreter bitte jeweils anklicken):

1. Die Klassenpflegschaft

Nach den Sommerferien zum Schuljahresbeginn erhalten die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse von den Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrern eine Einladung zur ersten Klassenpflegschaftssitzung im neuen Schuljahr. Auf dieser Sitzung werden sie von den Klassen- und oftmals auch von einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrern über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden des aktuellen Schuljahres informiert.

Bei dieser ersten Sitzung wählen die Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse aus ihren Reihen auch einen Vorsitz der Klassenpflegschaft, der aus einer/einem Vorsitzenden und einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden besteht. Bei der Wahl des Vorsitzes der Klassenpflegschaft haben die Eltern/Erziehungsberechtigten für jedes Kind gemeinsam (nur) eine Stimme. Die Anzahl der Kinder in der jeweiligen Klasse bestimmt also die Stimmanzahl, die die Eltern/Erziehungsberechtigten haben und nicht ob sie zu zweit oder allein zu der Sitzung kommen.

Die beiden Vorsitzenden der Klassenpflegschaft vertreten die Interessen der Eltern/Erziehungsberechtigten in der Schulpflegschaft. Beide Vorsitzenden können zum Teil beratend auch an der sogenannten Klassenkonferenz teilnehmen, in der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der einzelnen Klasse besprochen werden und deren Mitglieder die in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere (sozial-) pädagogische Personal zählen. Auch beruft die oder der Vorsitzende während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein, wobei sie/er in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung festlegt.

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt ebenfalls an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Ab der Jahrgangsstufe 7 kann die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher zu den Beratungen der Klassenpflegschaft hinzukommen.

Die Klassenpflegschaft ist somit der Ort, an dem sich die Eltern/Erziehungsberechtigten einer Klasse austauschen und somit alle Eltern/Erziehungsberechtigten direkt mitwirken können. Dort werden auch Themen gesammelt und besprochen, die die Eltern/Erziehungsberechtigten gegebenenfalls an die Schulpflegschaft weiterreichen wollen, falls es sich um Themen handelt, die nicht nur die eigene Klasse betreffen.

2. Die Jahrgangsstufenpflegschaft

Die Jahrgangsstufenpflegschaft ist ab der Oberstufe das entsprechende Pendant zur Klassenpflegschaft. Da es ab der EF keine Klassenverbände mehr gibt, bilden ab der EF die Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe eine Jahrgangsstufenpflegschaft der betreffenden Oberstufen. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 „angefangene“ Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Somit würde eine Stufe mit 81 Schülerinnen und Schülern 5 Vertreterinnen und Vertreter wählen, während bei einer Stufe mit 79 Schülerinnen und Schülern nur 4 Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden.

Auch bei den Jahrgangsstufenpflegschaften werden für jede Vertreterin oder jeden Vertreter eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Die Aufgaben und Inhalte der Sitzungen der Jahrgangsstufenpflegschaften sind analog zu denen der Klassenpflegschaften, nur dass hier eben alle Themen, die die jeweilige Jahrgangsstufe betreffen, besprochen/behandelt werden.

3. Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Pflegschaftsvorsitzenden (und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern) der Klassen bzw. Jahrgangsstufen zusammen. Sie wählt eine/einen Schulpflegschaftsvorsitzende/-en und bis zu drei Stellvertreter/-innen, die als Bindeglied zur Schulleitung fungieren. Die Wahlen erfolgen nach den Bestimmungen des § 64 SchulG. Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft können aber nicht für die Schule als Ganzes sprechen, da die Schule nach Außen allein durch die Schulleitung vertreten wird.

Im Schuljahr 2023/2024 wurden von der Schulpflegschaft Dirk Horstmann, zum Schulpflegschaftsvorsitzenden, sowie zum stellvertretenden Vorsitzenden Jutta Hirtz (1. Stellvertretende Vorsitzende), Daniela Ricker (2. Stellvertretende Vorsitzende) und Wolf Koch (3. Stellvertretender Vorsitzender) gewählt.

Die/der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und legt die Tagesordnung fest. Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft, an denen in der Regel auch die Schulleitung teilnimmt, kann sinnvollerweise auch die Schülervertretung (SV) eingeladen werden. Die Sitzungen dienen vor allem als Beratungs- und Diskussionsforum, zum Bündeln und Kanalisieren von Meinungen, zum Bilden von Ausschüssen, zur Wahl von Vertretern in weitere Gremien sowie zum Beantragen von Entscheidungen durch die Schulkonferenz.

Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehört auch die

  • Die Wahl der Elternvertreterinnen und -vertreter in den Fachkonferenzen

Für jedes am GBG unterrichtete Fach gibt es eine sogenannte Fachkonferenz in der alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich
der Zusammenarbeit mit anderen Fächern beraten wird. Diese Fachkonferenzen setzen sich aus allen Fachlehrerinnen und -Lehrern sowie je zwei Vertreterinnen/Vertretern der Schüler- und der Elternschaft zusammen.Die Fachkonferenzen sind verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit. Hier werden Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung besprochen und für das jeweilige Fach entsprechend verabredet. Die Fachkonferenzen entscheiden über:

    • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
    • Grundsätze zur Leistungsbewertung
    • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Für die Elternvertretung in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft).
Die aktuelle Liste der Elternvertreterinnen und -vertreter in den Fachkonferenzen im Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier:

Liste der Fachkonferenzvertreterinnen und -vertreter (bitte anklicken)
Biologie
Evangelische Religion
Latein
Physik
Frau Schaal
Frau Peters
Frau Horn
Frau Ensel
2. Mitglied 2. Mitglied 2. Mitglied Herr Hafke
Herr Hafke (1. Vertreter)
Französisch
Frau Kunisch (1. Vertreterin)
Frau Ross (1. Vertreterin)
Frau Cornely (2. Vertreterin)
Frau Kronenburger
Mathematik
Spanisch
Chemie
2. Mitglied
Herr Horstmann
Frau Hirtz
Herr Koch
Geschichte
Frau Ross
Frau Hijarrubia Carranza
Herr Weise
Frau Cornely
Herr Rauhut (1. Vertreter) 1. Vertreterin/Vertreter
Herr Hafke (1. Vertreter)
2. Mitglied
Herr Noskos (2. Vertreter)
Sport
Deutsch
Herr Gageik (1. Vertreter)
3. Vertreterin/Vertreter
Frau Taenzer
Frau Heitmann
Informatik
Herr Kever (4. Vertreter) Herr Schwab
2. Mitglied
Frau Kern
Pädagogik
Herr Hafke (1. Vertreter)
Herr Kiehl (1. Vertreter)
Herr Althoff
Frau Becker
Frau Schröder (2. Vertreterin)
Englisch
Herr Kafouros (1. Vertreter)
Frau Drechsler
Musik
Frau Schröder
Katholische Religion
1. Vertreterin/Vertreter
Frau Horn

Frau Hirtz

Frau Schaal
Philosophie
Frau Kronenburger (1. Vertreterin)
2. Mitglied
Herr Hafke
Frau McPahil (2. Vertreterin)
1. Vertreterin/Vertreter
2. Mitglied
Erdkunde
Kunst
Politik/Sozialwissenschaften
Frau Schaal
Frau Madzalik de Morais
Frau Heitmann
Herr Rauhut
2. Mitglied
2. Mitglied
  • Die Wahl des Mitglieds der Elternschaft in den Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 53 Absatz 3 Satz 1 SchulG

Die Teilkonferenzen über Entscheidungen von Ordnungsmaßnahmen werden von der Lehrerkonferenz einberufen. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer oder die Jahrgangsstufenleiterin oder der Jahrgangsstufenleiter und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 SchulG als ständige Mitglieder an. Ergänzt wird dieser Kreis durch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft und des Schülerrates. Allerdings nehmen die letztgenannten an den Sitzungen nicht teil, wenn die Schülerin oder der Schüler oder die Eltern/Erziehungsberechtigten einer Teilnahme widersprechen. Für jedes Mitglied der Teilkonferenz kann jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter gewählt werden, die oder der bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds dessen Aufgabe wahrnimmt. In diesem Schuljahr wurde als Vertrer der Eltern in dieser Teilkonferenz Marcus Valder und als seine Stellvertreterin Jutta Hirtz gewählt.

4. Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Sie ist drittelparitätisch mit Elternvertreterinnen und -vertretern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern besetzt. Schulen wie das GBG, an denen mehr als 500 Schülerinnen und Schüler sind, haben „standardmäßig“ 18 Mitglieder. Die Schulkonferenz kann jedoch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine höhere Mitgliederzahl beschließen, als das Schulgesetz es vorsieht, wobei die Drittelparität gewahrt bleiben muss.

Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft).

Die Vorsitzende / der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt.

Am GBG sind neben der/dem durch das Amt bereits gesetzten Schulpflegschafsvorsitzenden fünf weitere Mitglieder der Schulkonferenz und insgesamt sechs Stellvertreter/-innen von der Schulpflegschaft zu wählen.

 

Bei diesen Mitwirkungsgremien ist stets das nachfolgende zu beachten:

Die Amtszeiten in den Mitwirkungsgremien:

Grundsätzlich gilt, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern/Erziehungsberechtigten für die Dauer eines Schuljahres bis zum Zusammentreten eines neu gewählten Gremiums in den ersten Wochen des Schuljahres in die bisherigen Mitwirkungsgremien gewählt sind und ihre Mitgliedschaft solange auch fortbesteht. (vgl. § 64 Abs. 2 SchulG).

Das Ende der Mitgliedschaften in dem Mitwirkungsgremien:

Die Mitgliedschaft in einem Mitwirkungsgremium endet, wenn die Wählbarkeitsvoraussetzungen entfallen sind oder wenn vom jeweiligen Wahlorgan mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt wird. Da heißt insbesondere, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit einer Schülerin/eines Schülers oder mit ihrem Verlassen der Schule die Mitgliedschaft in den Mitwirkungsgremien endet. Dies gilt jedoch nicht für die Vorsitzenden der Schulpflegschaft, für die Mitglieder der Schulkonferenz, sowie für die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Bei ihnen besteht das Mandat bis zum Zusammentreten des neu gewählten Gremiums fort (vgl. § 64 Abs. 3 SchulG).
Zudem kann die Mitgliedschaft in einem Gremium auch durch das Niederlegen des Mandats enden.

Außerhalb der eigenen Schule setzt sich die elterliche Mitwirkung über die Stadtschulpflegschaften (nach Schulformen getrennt sowie auch alle Schulformen zusammen) fort und mündet auf Landesebene in diversen Vereinen und Institutionen, etwa die Landeselternkonferenz. Diese besitzen Anhörungs- und Vorschlagsrechte und nehmen an jährlich mindestens 2 Einladungen durch das Schulministerium teil.

Und was heißt das nun konkret alles für uns Eltern/Erziehungsberechtigten am GBG?

Das oben Beschriebene gibt uns den formalen Rahmen dafür, wie wir mit steuern können, in welcher Atmosphäre und auf welche Weise unsere Kinder am GBG lernen dürfen. Wie wir in dem vorgegebenen Rahmen agieren und wie wir unsere Möglichkeiten nutzen, liegt alleine in unseren Händen. Wir können durchaus dafür sorgen, dass trotz Notendrucks oder Menge an Lernstoff auch soziale Bildung und menschliches Miteinander einen hohen Stellenwert am GBG behalten und neue Dinge ausprobiert werden.

So sind die Eltern/Erziehungsberechtigten am GBG traditionellerweise auch in diversen Arbeitskreisen aktiv, wie z.B. dem Mensa-Ausschuss und den Arbeitskreisen in Sachen Kultur, Karneval und Präventionsarbeit. Leider haben diese Arbeitskreise sehr unter den vergangenen Pandemie-Jahren gelitten und bedürfen im Prinzip einer Reanimation. Die Arbeitskreise können unterschiedlich organisiert sein und stellen an den Schulpflegschaftsabenden jeweils ihre aktuellen und geplanten Projekte vor. Alle Eltern sind besonders herzlich aufgerufen, sich in AK zu engagieren bzw. bei Bedarf auch einfach einen zu gründen!

Um entstandene Pläne und Ideen, die oftmals auch Geld kosten, umsetzen zu können, ist der Förderverein des GBGs unverzichtbar. An zahllosen Stellen der Schule ist die (un)sichtbare Arbeit unseres Fördervereins zugegen. Diese Arbeit und Unterstützung unserer Schule und damit direkt auch unserer eigenen Kinder kann nur durch möglichst viele Mitgliedschaften sichergestellt werden.

Am Tage der offenen Tür können Eltern/Erziehungsberechtigte sich im Rahmen Berufsinformation der Oberstufe – ein Angebot, das von den Schülerinnen und Schülern regelmäßig sehr dankbar angenommen wird – einbringen und hier über ihre berufliche Erfahrung in den jeweiligen Berufsfeldern berichten.

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen, Wünschen und Fragen gerne jederzeit an uns unter schulpflegschaft@gbg.koeln.

Herzlichst,

Jutta Hirtz, Dirk Horstmann, Daniela Ricker, Wolf Koch