Das GBG als Bündelungsgymnasium

Im Schuljahr 2023/24 wird das Georg-Büchner-Gymnasium voraussichtlich eines der vier Kölner Bündelungsgymnasien sein.

Das MSB informierte folgendermaßen über die Bündelungsgymnasien:

„Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den meisten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangstufe (Einführungsphase bis Q2) nicht zur Verfügung stehen.

Die Schülerinnen und Schüler des G9-Bildungsgangs werden dann erstmals ein zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe I (Klasse 10) absolvieren, sodass einmalig kein Jahrgang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nachrückt. Gleichwohl wird es aber aufgrund von Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen, die in die gymnasiale Oberstufe eintreten, sowie von Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten G8-Jahrgangs einen Bedarf an gymnasialen Schulplätzen geben, zu dessen Abdeckung in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte „Bündelungsgymnasien“ außerplanmäßig eine entsprechende
Jahrgangsstufe einrichten werden.

Eine Liste mit einer Übersicht aller landesweit ausgewählten „Bündelungsgymnasien“ ist im Bildungsportal unter dem nachfolgenden Link abrufbar:
https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulpolitik/weiterentwicklung-des-gymnasiums-g8g9. „

Im angehängten Dokument finden Sie das geplante und mit der Bezirksregierung abgestimmte Unterrichtsangebot des GBGs, welches einen langfristigen Blick auf die geplante Schullaufbahn ermöglicht, besonders bei einem eventuell notwendigen Schulwechsel in der Oberstufe. Diese Informationen sind insbesondere für den aktuellen Jahrgang 9 wichtig, da auf der Grundlage dieser Kenntnisse eine informierte Schullaufbahnentscheidung (z.B bei der Wahl der Kurse in der Oberstufe) getroffen wird.

    Fächerangebot Bündelung

Die Fächerangebote in Klammern können nur nur in Abhängigkeit einer ausreichenden Anzahl von Schülerwahlen eingerichtet werden.

    Wichtige Termine für den Bündelungsjahrgang